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Zuständigkeiten

Das Amtsgericht Soltau nimmt als Organ der Rechtsprechung zahlreiche Aufgaben wahr. Neben der Rechtsprechung in Strafsachen und zivilrechtlichen Streitigkeiten, werden vor allem in der sogenannten freiwilligen Gerichtsbarkeit vielfältige Aufgaben wahrgenommen.

Zivilsachen
Das Amtsgericht entscheidet über alle privatrechtlichen Streitigkeiten bis zu einem Wert von 5.000,00 EUR sowie über Wohnraumstreitigkeiten.
Weitere Informationen zu den Aufgaben und zum Zivilverfahren finden Sie im Niedersächsischen Landesjustizportal.

Strafsachen
Das Amtsgericht entscheidet in Strafsachen der leichten bis mittelschweren Kriminalität sowie in Bußgeldverfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz. Weiterhin werden bestimmte Entscheidungen im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren durch das Amtsgericht getroffen. Weitere Informationen zu den Aufgaben und zum Strafverfahren finden Sie im Niedersächsischen Landesjustizportal.

Rechtsantragstelle
Die Aufgabe der Rechtsantragstelle besteht darin, Anträge und Erklärungen, die gegenüber dem Gericht abzugeben sind, formgerecht aufzunehmen. Bitte beachten Sie, dass die Rechtsantragstelle Sie nicht rechtlich beraten darf!
Montag bis Freitag unterstützen wir Sie in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr bei der Aufnahme gerichtlicher Erklärungen. Eine vorherige Terminvereinbarung ist grundsätzlich nicht erforderlich - vermeidet aber Wartezeiten. Bei Bedarf können Sie einen Termin unter der Telefonnummer 056191 695-0 vereinbaren.
Bitte planen Sie gegebenenfalls Wartezeit ein und bringen Sie alle Unterlagen mit, die nach Ihrer Einschätzung für Ihr Anliegen von Bedeutung sein könnten.

Zwangsvollstreckung
Die Zwangsvollstreckungsabteilung hilft bei der Durchsetzung von festgestellten Ansprüchen mittels staatlicher Gewalt. Zu den Aufgaben gehören unter anderem der Erlass von Pfändungs- und Überweisungsbeschlüssen, die Entscheidung über Vollstreckungsschutzanträge sowie die Versteigerung von Grundstücken.
Weitere Informationen zur Zwangsvollstreckung und zur Zwangsversteigerung finden Sie im Niedersächsischen Landesjustizportal.

In Niedersachsen wird das landesweite Schuldnerverzeichnis durch das Zentrale Vollstreckungsgericht Goslar geführt. Weitere Informationen zum Schuldnerverzeichnis und der Vermögensauskunft finden Sie auf der Seite des Zentralen Vollstreckungsgerichts in Goslar.

Für die Erteilung von Mahn- und Vollstreckungsbescheiden ist in Niedersachsen das Amtsgericht Uelzen - zentrales Mahngericht - zuständig. Weitere Informationen zum Mahnverfahren finden Sie auf der der Seite des Amtsgerichts Uelzen.

Zwangsversteigerung
Alle in Niedersachsen angesetzten Zwangsversteigerungstermine sowie weitere Informationen und Hinweise für Bieterinnen und Bieter können Sie im Zwangsversteigerungsportal einsehen.

Interessante Informationen für Bieterinnen und Bieter finden Sie ebenfalls auch auf der Seite des Niedersächsischen Landesjustizportal.

Betreuung und Vormundschaft
Das Betreuungsrecht regelt die rechtliche Hilfe und Fürsorge für einen Erwachsenen, der aus Krankheits- oder Altersgründen seine Angelegenheiten nicht mehr selbst wahrnehmen kann. Dem Hilfebedürftigen kann ein Betreuer zur Seite gestellt werden, der alle Aufgaben eines durch richterlichen Beschluss festgelegten Bereichs regelt. Dies wird nur dann erforderlich, wenn der Betroffene nicht mit einer Vorsorgevollmacht für den Fall seiner Hilfsbedürftigkeit selbst vorgesorgt hat. Ein Vormund wird für Minderjährige ohne sorgeberechtigten Elternteil eingesetzt.
Weiterführende Informationen finden Sie auf den Seiten des Niedersächsischen Landesjustizportals .

Familiengericht
In Scheidungsverfahren besteht Anwaltszwang. Mindestens einer der beiden Ehepartner muss anwaltlich vertreten sein. Der Ehepartner, der der Ehescheidung zustimmt und selbst keine Anträge stellen will, ist nicht verpflichtet, einen Rechtsanwalt zu beauftragen. Darüber hinaus besteht Anwaltszwang in Unterhaltssachen und Güterechtssachen.

Die Einigung der Eltern im Falle der Trennung auch über das Sorge- oder Umgangsrecht beschleunigt das Scheidungsverfahren. Der Gesetzgeber sieht die Beibehaltung der gemeinsamen elterlichen Sorge als Regelfall und erstrebenswert an. Wichtige Hilfestellungen hierfür vermag Ihnen das örtliche zuständige Jugendamt zu geben.
Das Jugendamt sollte auch im Falle von Streitigkeiten oder bei Zweifeln zu Vaterschaftsfragen oder zur Höhe von Unterhaltsleistungen kontaktiert werden.
Erste Hinweise und Anhaltspunkte für die Bestimmung von Unterhaltsansprüchen können der Düsseldorfer Tabelle entnommen werden. Diese stellt lediglich Richtlinien auf, sie stellt kein verbindliches Gesetz dar.

Sollten Sie weitere Fragen zu einzelnen Rechtsbegriffen haben, steht Ihnen das Stichwortverzeichnis im Niedersächsischen Landesjustizportal zur Verfügung.

Grundbuchamt
Das bisher tatsächlich als Grundbuch geführte Register über die Eigentums- und Belastungsverhältnisse an Grundstücken gehört der Vergangenheit an. Heutzutage wird das Grundbuch elektronisch geführt. Die Einsichtnahme in das Grundbuch erfolgt weiterhin im Grundbuchamt.
Einfache oder amtliche Ausdrucke des Grundbuches erhalten Sie auf Antrag gegen eine Gebühr von 10,00 € bzw. 20,00 €. Eine telefonische Antragstellung reicht nicht aus!
Für die Aufnahme von in Grundbuchangelegenheiten erforderlichen Erklärungen wie z.B. Grundstückskauf- oder Grundstücksübertragungsverträgen, Grundschuldbestellungen usw. sind Notarinnen und Notare zuständig. Nur in wenigen Ausnahmefällen wie beispielsweise einer Berichtigung des Grundbuches nach dem Tode des Eigentümers genügt eine einfache schriftliche Antragstellung ohne Beteiligung einer Notarin oder eine Notars.

Weiterführende Informationen zu Grundbuchangelegenheiten finden Sie im Niedersächsischen Landesjustizportal.

Informationen zum automatisierten Abrufverfahren für elektronisch geführte Grundbücher in Niedersachsen erhalten Sie auf der Internetseite des Oberlandesgerichts Celle.

Nachlassgericht
Das Nachlassgericht ist zuständig für die sichere Aufbewahrung von Testamenten und Erbverträgen. Im Erbfall werden diese dann durch das Gericht eröffnet. Die Beurkundung eines Erbscheinantrages oder einer Ausschlagungserklärung kann ebenfalls im Nachlassgericht erfolgen.

Weiterführende allgemeine Informationen zu Nachlass- und Erbangelegenheiten finden Sie in der Rubrik Wir über uns/Nachlass- und Erbangelegenheiten. Daneben steht Ihnen auch das Niedersächsische Landesjustizportal zur Verfügung.

Beratungshilfe
Damit alle Menschen unabhängig von ihren persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen die gleichen Chancen haben, ihre Rechte wahrzunehmen, gibt es die Beratungshilfe und die Prozesskostenhilfe. Sie bieten denen, die nicht in der Lage sind, einen Prozess selbst zu finanzieren, eine finanzielle Unterstützung, damit sie Rechtsberatung erhalten und Gerichtsverfahren durchführen können.
Beratungshilfe können Sie entweder über einen Anwalt Ihrer Wahl oder Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr beim hiesigen Amtsgericht beantragen. Bitte erfragen Sie vorab, welche Unterlagen Sie für die Antragsstellung benötigen. Sie erreichen die Telefonzentrale unter der Rufnummer 05191 695-0.

Weiterführende allgemeine Informationen zu Beratungs- und Prozesskostenhilfe finden Sie auf der Seite des Niedersächsischen Landesjustizportal.

Insolvenzgericht
Das Amtsgericht Soltau ist kein Insolvenzgericht. Zuständig für die Bearbeitung von Insolvenzsachen aus dem Bezirk des Amtsgerichts Soltau ist das Amtsgericht Celle, Mühlenstr. 8, 29221 Celle.

Weitere Informationen zu den Aufgaben des Insolvenzgerichts sowie im Allgemeinen zur Insolvenz finden sie im Niedersächsischen Landesjustizportal.

Registergericht
Für die Bearbeitung von Registersachen -mit Ausnahme des Güterrechtsregisters- in dem Bezirk des Amtsgericht Soltau ist das Amtsgericht Lüneburg, Ochsenmarkt 3, 21335 Lüneburg zuständig.

Weiterführende Informationen zu Registersachen finden Sie im Niedersächsischen Landesjustizportal.

Güterichter / Mediation
Die Mediation ist ein strukturiertes Verfahren, in dem die Parteien eines Gerichtsprozesses mit Unterstützung einer Mediatorin oder eines Mediators ihren Konflikt selbständig lösen. Dabei lässt sich in fast jedem Konflikt eine - oft verborgene - Lösung finden, die für alle Parteien akzeptabel oder teilweise sogar besonders vorteilhaft sein kann. Die Suche nach einer solchen Lösung ist das Ziel jeder Mediation.

Weiterführende Informationen zu den Güterichtern der Niedersächsischen Justiz und dem Ablauf des Mediationsverfahrens finden Sie im Niedersächsischen Landesjustizportal.

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