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Schiedsverfahren

In kleineren Rechtsstreitigkeiten oder sogenannten Bagatellfällen werden die Gerichte häufig zu rasch in Anspruch genommen. Dabei ist dies nicht immer erforderlich.

Eine oft kostengünstigere und für den Laien auch einfachere Möglichkeit der Streitschlichtung bieten die Schiedsämter. Diese haben ihre Tätigkeit auf die Verhandlung alltäglicher bürgerlich-rechtlicher Streitigkeiten (z.B. Nachbarschafts- und Mietstreitigkeiten oder Auseinandersetzungen um Geldforderungen mit einem Handwerker o.ä.) ausgerichtet. Führt die Schiedsamtverhandlung zu einer Schlichtung der Streitigkeit, kann aus dem Protokoll, das von der Schiedsperson aufgenommen wird, erforderlichenfalls sogar die Zwangsvollstreckung betrieben werden.

Bei geringfügigen Straftaten (z.B. Hausfriedensbruch, Beleidigung, leichter Körperverletzung oder Sachbeschädigung) besteht sogar die Pflicht, zur Schlichtung der Streitigkeit zunächst das Schiedsamt anzurufen. Erst wenn dieser Schlichtungsversuch erfolglos geblieben ist, kann eine Privatklage vor dem zuständigen Strafgericht erhoben werden. Da Schlichtungsverhandlungen in der Regel sehr kurzfristig anberaumt werden können und in der Folge eine Anrufung des Gerichts häufig nicht mehr nötig ist, ist das Schiedsamt eine bürgernahe Einrichtung, Streitigkeiten aus der Welt zu schaffen und "zu seinem Recht zu kommen".

Sie sehen also: "Schlichten ist besser als richten!"

Weiterführende Informationen zum Schiedsverfahren und anderen Schlichtungsstellen in der Niedersächsischen Justiz finden Sie außerdem im Niedersächsischen Landesjustizportal.

Einen Überblick über die Arbeit der Schiedspersonen können Sie sich außerdem auf der Internetseite des Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. (BdS) verschaffen

Suchen Sie die für Ihren Wohnort zuständige Schiedsperson, können Sie sich der Schiedspersonensuche des BdS bedienen.

Schmuckgrafik (zum Artikel: Schiedsverfahren) Bildrechte: AG Soltau
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