Niedersachsen klar Logo

Barrierefreiheit

Allgemeine Hinweise zur Barrierefreiheit
Aufgrund der baulichen Gegebenheiten ist nur das Hauptgebäude (Rühberg 13/15) des Amtsgerichts barrierefrei zu erreichen. Auf der linken Seite des Gebäudes befindet sich ein Aufzug, der mit einer Klingel sowie einer Gegensprecheinrichtung zu den Wachtmeisterinnen und Wachtmeistern verbunden ist.

Soweit Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt sind und gegebenenfalls Unterstützung benötigen, werden Sie gebeten, sich vorab mit der für Ihr Verfahren zuständigen Geschäftsstelle in Verbindung zu setzen.
Im Übrigen stehen Ihnen im Vorfeld Ihres Gerichtsbesuchs unsere Wachtmeisterinnen und Wachtmeister für Fragen der Barrierefreiheit unter der Telefonnummer 05191 695-0 zur Verfügung.

Behindertenparkplatz
Zwischen den beiden Nebengebäuden des Amtsgerichts Soltau steht Ihnen auf dem öffentlichen Parkplatz in der Blumenstraße ein besonders gekennzeichneter Behinderten-Stellplatz zur Verfügung.

Barrierefreies WC
Das barrierefreie WC befindet sich im Erdgeschoss des Hauptgebäudes Rühberg 13/15 gegenüber der Wachtmeisterei. Das WC ist mit einer Notrufeinrichtung ausgestattet.

Nachtbriefkasten
Vor dem Hauptgebäude Rühberg 13/15 finden Sie einen barrierefreien Nachtbriefkasten. Dieser ist taktil beschriftet und ebenso für Rollstuhlfahrer barrierefrei zugänglich.

Rund um die Uhr können Anträge fristwahrend eingeworfen werden.

Eine technische Vorrichtung in diesem Briefkasten sortiert die eingeworfenen Schriftstücke danach, ob sie vor oder nach Mitternacht eingeworfen wurden. Sollten Sie also fristgebundene Anträge erst am letzten Tag der Frist einwerfen, lässt sich auf diese Weise feststellen, dass sie das Gericht noch rechtzeitig (also vor Mitternacht) erreicht haben.

Bitte beachten Sie, dass der Briefkasten nicht für den Einwurf umfangreicher Schriftstücke (z. B. Akten) geeignet ist.

  Bildrechte: Amtsgericht Soltau
Nachtbriefkasten
  Bildrechte: Amtsgericht Soltau
Haupteingang
Kontakt bei Fragen zur Barrierefreiheit

Wenn Sie Hilfe oder Unterstützung benötigen oder weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte rechtzeitig vor Ihrem Gerichtsbesuch an die Wachtmeisterei unter der Telefonnummer 05191 695-0.

Zugänglichmachung von Dokumenten

Eine blinde oder sehbehinderte Person kann verlangen, dass ihr Schriftsätze und andere Dokumente eines gerichtlichen Verfahrens, an dem sie beteiligt ist, in einer für sie wahrnehmbaren Form (barrierefrei) zugänglich gemacht werden. Einzelheiten regelt die „Verordnung zur barrierefreien Zugänglichmachung von Dokumenten für blinde und sehbehinderte Personen im gerichtlichen Verfahren (zur Zugänglichmachungsverordnung -ZMV)“.

Die Zugänglichmachung kann beispielsweise in Blindenschrift, als Großdruck, als barrierefreies PDF-Dokument oder als Hörfassung erfolgen.

Diese Möglichkeit steht auch einer blinden oder sehbehinderten Person zu, die von einer anderen Person beauftragt wurde, deren Rechte wahrzunehmen oder hierfür bestellt worden ist.

Soweit Sie eine Zugänglichmachung wünschen, können Sie sich unter Angabe des Geschäftszeichens an die für Ihr Verfahren zuständige Geschäftsstelle des Gerichts wenden.

Kosten für die Zugänglichmachung werden nicht erhoben.

Weitere Informationen können dem amtlichen amtlichen Hinweisblatt zur barrierefreien Zugänglichmachung von gerichtlichen Dokumenten und § 191a des Gerichtsverfassungsgesetzes (Gerichtsverfassungsgesetz) entnommen werden.


Stand: 09.10.2023

zum Seitenanfang
zur mobilen Ansicht wechseln