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Nachlass- und Erbangelegenheiten

Im Nachlassgericht des Amtsgerichts Soltau werden Anträge auf Erteilung eines Erbscheins oder eines Testamentsvollstreckerzeugnisses sowie Ausschlagungserklärungen nur nach vorheriger Terminvereinbarung entgegengenommen.

Füllen Sie hierfür bitte das nebenstehende Formular aus und übersenden es dem Nachlassgericht auf dem Postwege.

Zur Vereinbarung eines Termins werden Sie dann zurückgerufen.

Die Übermittlung des Antrages kann auch per E-Mail an die E-Mail Adresse agsol-poststelle@justiz.niedersachsen.de erfolgen.

Bitte beachten Sie, dass mitunter eine kurzfristige Terminvergabe nicht möglich ist.

Es wird insoweit darauf hingewiesen, dass die Aufnahme einer Erbausschlagungserklärung oder eines Erbscheinsantrages auch durch das für Ihren Wohnsitz zuständige Amtsgericht oder einer Notarin/einem Notar Ihrer Wahl möglich ist


In der Downloadliste auf der rechten Seite finden Sie Antragsvordrucke für die amtliche Verwahrung von Testamenten, einen Antrag auf Testamentseröffnung, sowie dir Formulare zur Vereinbarung eines Termins zur Ausschlagung eines Erbe und für den Antrag auf Erteilung eines Erbscheins zum Download.


Die Rückgabe von Testamenten ist während der Sprechzeiten möglich.
Zur Vermeidung von Wartezeiten sollte vorher telefonisch ein Termin abgestimmt werden.“


Weitere Informationen zum Nachlassrecht finden Sie im Niedersächsischen Landesjustizportal.


Bitte beachten Sie, dass das Nachlassgericht nicht für die Teilung des Nachlasses und dessen Wertermittlung zuständig ist und unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keine Rechtsberatung leisten dürfen.


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