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Gerichtsvollzieher

Die Zwangsvollstreckung durch den Gerichtsvollzieher

Die zwangsweise Vollstreckung von Urteilen und anderen Vollstreckungstiteln wie z.B. Vollstreckungsbescheide, Vergleiche, Beschlüsse etc. wird durch den für den Bezirk zuständigen Gerichtsvollzieher durchgeführt.

Nähere Informationen zu den Tätigkeiten der Gerichtsvollzieher finden Sie im Niedersächsischen Landesjustizportal.

Die Zustellungs- und Vollstreckungsaufträge können an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle des Amtsgerichts Soltau gesandt werden. Sie erreichen die Gerichtsvollzieherverteilerstelle im

Amtsgericht Soltau
Rühberg 13-15
29614 Soltau
unter der Telefonnummer 05191 695-0.

Es erfolgt sodann eine Weiterleitung der Aufträge an den jeweils zuständigen Gerichtsvollzieher.

Kontaktdaten, Sprechzeiten und Zuständigkeitsbereiche der hiesigen Gerichtsvollzieher finden Sie in den PDF-Dateien im Infoblock auf der rechten Seite.

Seit dem 01. April 2016 besteht für Zwangsvollstreckungsaufträge ein gesetzlicher Formularzwang. Das entsprechende Formular steht in der Rubrik Vordrucke auf der rechten Seite für Sie zum Download bereit. Dem Vollstreckungsauftrag ist der Originaltitel sowie eine Forderungsaufstellung beizufügen.

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