Apostillen/Legalisation

Eine Apostille und eine Legalisation sind Verfahren zur Beglaubigung öffentlicher Urkunden für die Verwendung im Ausland. Es handelt sich dabei um eine Echtheitsbestätigung.


Die Bearbeitung und Erteilung der Apostille/Legalisation erfolgt durch das Landgericht Lüneburg.

Informationen zur Antragstellung können Sie hier der Seite des Landgerichts Lüneburg entnehmen.

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