Apostillen/Legalisation
Eine Apostille und eine Legalisation sind Verfahren zur Beglaubigung öffentlicher Urkunden für die Verwendung im Ausland. Es handelt sich dabei um eine Echtheitsbestätigung.
Die Bearbeitung und Erteilung der Apostille/Legalisation erfolgt durch das Landgericht Lüneburg.
Informationen zur Antragstellung können Sie hier der Seite des Landgerichts Lüneburg entnehmen.
